Wir legen großen Wert auf Arbeitssicherheit. Wir legen bei der Beladung von eigenen und fremden Fahrzeugen großen Wert auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Wir beladen nur Fahrzeuge, bei denen folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug muss für Art der Ladung grundsätzlich geeignet sein (Anforderungen gem. VDI 2700). Es muss die durch die Ladung auftretenden Kräfte in Fahrtrichtung sowie zur Seite möglichst formschlüssig aufnehmen können.
- Das Fahrzeug muss mit Zurrpunkten gem. DIN EN 12 640 ausgestattet sein.
- Das Fahrzeug muss Zurrgurte nach DIN EN 12 195-2 oder Ketten nach
DIN EN 12 195-3 sowie Anti-Rutschmatten mit sich führen.
- Der Fahrzeugführer muss mit entsprechender Schutzkleidung (Schutzhelm gem. DIN EN 397 und Sicherheitsschuhen S3 gemäß EN 20 345 oder EN 345-1 ausgerüstet sein.
- Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, sich ausnahmslos an die Anweisungen unseres Ladepersonals zu halten und die Sicherheitsvorschriften in unserem Betrieb zu beachten.
Fahrzeuge, die den Anforderungen nicht entsprechen bzw. nicht über die notwendige Ausrüstung verfügen, werden von uns nicht beladen.
Wenn Sie zur Abholung von Material bei uns einen Spediteur beauftragen bitten wir Sie, dieses Schreiben an den Spediteur weiterzugeben.
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